Evaluation staatlicher Massnahmen

(Wirksamkeit)

Gezielte und zeitlich begrenzte Untersuchung zur Beurteilung der Wirksamkeit staatlicher Massnahmen.

Wirksamkeit ist dabei in einem weiten Sinne zu verstehen. Häufigste Beurteilungskriterien für die Evaluation staatlicher Massnahmen sind die Zweckmässigkeit, die Wirksamkeit (im engeren Sinne) und die Wirtschaftlichkeit.

  • Zweckmässigkeit: Der Begriff der Zweckmässigkeit bezieht sich auf das Ausmass der Eignung einer Massnahme, ein bestimmtes Problem zu beheben bzw. ein bestimmtes Verfass­ungs‑, Gesetzes- oder ein vom Bundesrat festgelegtes Ziel zu erreichen.
  • Wirksamkeit: Der Begriff der Wirksamkeit bezieht sich auf das Verhältnis zwischen den beabsichtigten und den tatsächlich eingetretenen Wirkungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, die auf die staatliche Massnahme zurückzuführen sind (=Ziel­erreichungsgrad einer Massnahme).
  • Wirtschaftlichkeit: Der Begriff der Wirtschaftlichkeit bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem vorgesehenen oder tatsächlichen Output und den vorgesehenen oder tatsächlichen Ressourcen.

Quelle: Bundesamt für Justiz, 2004

Haben Sie einen Fehler gefunden? Möchten Sie eine Anmerkung machen? Hier melden.